Lieber Autofahrer und Verkehrsteilnehmer !


Täglich hören, lesen und sehen wir es in den Medien immer wieder:

 “Falschparker behinderten Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge!”

Die Folgen können hierbei für die Hilfsbedürftigen verheerend sein. Zeit ist kostbar und im Ernstfall zählt jede Sekunde. Halten sie doch bitte einmal ihre Luft für 1 Minute an.

Noch grinsen Sie, bestimmt denken Sie “Eine Minute kein Problem” !!!

Stimmt für Sie!

 ... und für ein neugeborenes Baby, einem Herzinfarktpatienten, oder ihren Angehörigen!

Lachen sie noch immer?

Was passiert erst wenn die Rettungsfahrzeuge minutenlang in Strassen und versperrten Zufahrtswegen stehen die von rücksichtslosen Autofahrern versperrt sind!?

 

Ist ihnen das Lachen jetzt vergangen ???

 

Bitte beachten Sie, dass ein verkehrsbehindernd abgestelltes Fahrzeug für Sie oder andere Menschen grosse Auswirkungen haben kann wenn Rettungs- und Hilfsfahrzeugen dadurch der Weg versperrt wird und sie nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen können. Dies kann Menschen- und Tierleben kosten
und erhebliche Schaden an Sachwerten bedeuten.

Vorbeugender Brandschutz:

Falschparker!

Deshalb bitten wir Sie eindringlich:

Schauen Sie sich ihren ausgesuchten Parkplatz genau an!

Halten oder Parken Sie niemals auf oder vor Hydranten!

Halten und Parken Sie - auch wenn keine Verkehrszeichen aufgestellt sind
niemals dort, wo nicht mindestens 3 Meter Restfahrbahnbreite verbleiben!

Halten und Parken Sie nicht in Busspuren oder Sonderstreifen.!
Diese werden auch von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
für ihre Einsatzfahrten genutzt.

Halten und Parken Sie niemals vor bzw. in einer Feuerwehrzufahrt
oder Rettungsweg!

Wenn Sie diese Hinweise nicht berücksichtigen, riskieren Sie für Ihr grob
fahrlässiges Handeln, selbst ohne konkreten Einsatzfall ein Verwarnungsgeld,
sowie die anfallenden Abschlepp- und polizeilichen Verwaltungskosten.

Beim Parken in einer Feuerwehranfahrtszone oder im Rettungsweg kommen
hier schnell 200 Euro zusammen. In den Abendstunden (Discobesuche, Kiliani,
 Weinfeste, etc) sowie an Feiertagen belohnt sie das Abschleppunternehmen nochmals mit Sonderzuschlägen.

Behindert bei einem Hilfe- und Brandeinsatz ihr Pkw die Zufahrts- bzw. Anfahrtswege der Rettungsdienste können sie laut aktueller Rechtssprechung für die in der Zwischenzeit entstandenen Fremdschäden in Regress genommen werden.

Sollte bei einem Unglücksfall nachweislich noch ein Menschenleben zu Schaden gekommen sein, werden sie sich auf Post von der Staatsanwaltschaft und den Versicherungsverbänden freuen dürfen !

Na, ! - Lohnt sich ihr Falschparken immer noch ???

Ein Parkscheinerwerb oder kleiner Umweg zu Fuß kommt sie jedenfalls billiger !

Wozu eigentlich noch
Schilder ...?

Parkt die linke Reihe vorschriftsmässig?

Kommt hier z.B. die Drehleiter noch durch?

Ihre
Feuerwehr Versbach

Kennen Sie diese Schilder eigentlich ???

3 - 2 - 1 ... meins !!!

zurück

Parken in der Feuerwehranfahrtszone ...

FAZ_08
links
Home 2
Home 8

Impressum

Kontakt

Home 1